Freitag, 21. November 2008

Fachanwalt Agrarrecht

Die Satzungsversammlung hat in Berlin mit großer Mehrheit die Voraussetzung für die Einführung eines Fachanwalts für Agrarrecht geschaffen. Mit dieser Entscheidung ihres Parlaments unterstreiche die Anwaltschaft die besondere Bedeutung des Agrarrechts für den gesamten, hoch differenzierten landwirtschaftlichen Bereich und für den Verbraucherschutz, erläuterte der Präsident der BRAK, Filges.

Mit jetzt 20 Fachanwaltschaften bieten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland in den wesentlichen Bereichen des Rechts geprüften, qualifizierten Rechtsrat an. Fachanwälte besitzen auf ihrem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die sie in den Stand setzen, Mandanten mit hoher Kompetenz in Konfliktsituationen zu helfen und sie vorsorgend in der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zu unterstützen.

Die bestehenden Fachanwaltschaften sind: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.

Auch für die neue Fachanwaltschaft müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf dem neuen Rechtsgebiet ist ab Mitte 2009 zu rechnen.

Pressemitteilung der BRAK Nr. 21 v. 14. 11. 2008

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